Um die Ausstellung der Sterbeurkunden zu veranlassen, benötigen wir folgende Unterlagen:
| - | Familienstammbuch (wenn vorhanden und vollständig) oder |
| - | Heiratsurkunde (bei Verheirateten) |
| - | Erklärung nach dem LPartG (bei Lebenspartnern) |
| - | Geburtsurkunde (bei Ledigen) |
| - | Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (bei geschiedenen) |
| - | Erklärung nach dem LPartG und das rechtskräftige Aufhebungsurteil (bei geschiedenen Lebenspartnern) |
| - | Sterbeurkunde des Ehepartners / Lebenspartners (bei Witwen bzw. Witwern) |
| - | Menschen, die nicht in der Bundesrepublik geboren sind oder hier geheiratet haben, benötigen oft weitere Dokumente. Bitte fragen Sie uns. |
| - | Personalausweis der verstorbenen Person |
| - | Die Beantragung der Sterbeurkunden erfolgt durch uns. Sollten obengenannte Papiere fehlen oder nicht in deutscher Sprache vorhanden sein, sprechen Sie uns an. Wir wissen, wie diese beigebracht werden können. |
Weitere Unterlagen, damit wir Ihnen in dieser schweren Zeit noch mehr Arbeiten abnehmen können.
- Rentennummern
- Krankenkassenkarten
- Versicherungsscheine
- Gewerkschaftsbücher / -ausweise
- Mitgliedsbücher / -ausweise
Aufbahrung / Bestattungsfristen
Jede Leiche ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes,
jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung
in eine Leichenhalle zu überführen. Ausnahmegenehmigungen
können bei der Ordnungsbehörde beantragt werden (durch uns).
Bei Erdbestattungen müssen die Leichen, vom Todeszeitpunkt an gerechnet, innerhalb von 8 Tagen, jedoch nicht vor 48 Stunden, beigesetzt werden.

