Bei einem Todesfall in der Wohnung rufen Sie bitte den Hausarzt oder einen Notarzt. Der Arzt stellt den Tod fest und erstellt die Todesbescheinigung. Halten Sie hierfür den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Parallel oder anschließend nehmen Sie bitte telefonischen oder persönlichen Kontakt mit uns auf. Auch bei Sterbefällen an anderen Orten (Krankenhaus, Altenheim oder Unfällen) nehmen Sie bitte möglichst schnell Kontakt zu uns auf.

Um die Ausstellung der Sterbeurkunden zu veranlassen, benötigen wir folgende Unterlagen:

- Familienstammbuch (wenn vorhanden und vollständig) oder
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde und das rechtskräftiges Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
- Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen bzw. Witwern)
- Menschen, die nicht in der Bundesrepublik geboren sind oder hier geheiratet haben, benötigen oft weitere Dokumente. Bitte fragen Sie uns.
- Die Beantragung der Sterbeurkunden erfolgt durch uns. Sollten obengenannte Papiere fehlen oder nicht in deutscher Sprache vorhanden sein, sprechen Sie uns an. Wir wissen, wie diese beigebracht werden können.

Weitere Unterlagen, damit wir Ihnen in dieser schweren Zeit noch mehr Arbeiten abnehmen können.

- Rentennummern
- Krankenkassenkarten
- Versicherungsscheine
- Gewerkschaftsbücher / -ausweise
- Mitgliedsbücher / -ausweise

Aufbahrung / Bestattungsfristen
Jede Leiche ist spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, jedoch nicht vor Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung in eine Leichenhalle zu überführen. Ausnahmegenehmigungen können bei der Ordnungsbehörde beantragt werden (durch uns).

Bei Erdbestattungen müssen die Leichen, vom Todeszeitpunkt an gerechnet, innerhalb von 8 Tagen, jedoch nicht vor 48 Stunden, beigesetzt werden.