Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste und auch häufigste Bestattungsart. Je nach Friedhofssatzung gelten auf den verschiedenen Friedhöfen in Unna Ruhefristen von 25 bis 40 Jahre. Ist ein Wahlgrab (Gruft) vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Das Grabrecht wird für eine bestimmte Nutzungsdauer überlassen und kann verlängert werden.
Beim Reihengrab handelt es sich immer um ein Einzelgrab, es kann nicht ausgewählt und die Nutzungsdauer nicht verlängert werden.
Auf dem Südfriedhof gibt es auch anonyme Erdgräber.
 
Feuerbestattung
Die Feuerbestattung kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Verstorbene den Wunsch zu Lebzeiten schriftlich niedergelegt hat oder ein Anordnungsberechtigter (Ehepartner oder Verwandte ersten Grades) diese Verfügung im Sinne des Verstorbenen trifft. Zur Feuerbestattung gehört üblicherweise eine Verabschiedungsfeier. Der Verstorbene wird im Krematorium mit Sarg eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne aufbewahrt und kann in Urnengräbern, Familiengräbern und in der See beigesetzt werden.
Seit 1963 (Papst Johannes XXIII) ist das Verbot der Einäscherung von der katholischen Kirche aufgehoben.
Analog der Erdbestattung können Sie auch hier zwischen Wahl-, Reihen- und Anonymen Gräbern wählen.
 
Seebestattung
Der Seebestattung geht eine Einäscherung voraus. Die Angehörigen können an der See-Urnenbeisetzung teilnehmen oder die Urne ohne Begleitung beisetzen lassen. Der Kapitän übergibt nach Worten des Abschieds und maritimer Rituale die Urne dem Meer. Die Hinterbliebenen erhalten einen Auszug aus der Seekarte, auf der die Beisetzungsstelle markiert ist.